Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lumostruct GmbH
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1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Lumostruct GmbH, nachfolgend „Dienstleister“ genannt, und ihren Auftraggebern, nachfolgend „Kunde“ genannt, über die Erbringung von Montageleistungen im Bereich Photovoltaikanlagen.
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich für die von der Lumostruct GmbH erbrachten Montageleistungen; Leistungen, die über die reine Montage (z. B. Planung, Materialbeschaffung, Elektroinstallation) hinausgehen, bedürfen gesonderter Vereinbarungen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Beginn der Montagearbeiten zustande.
2.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Dienstleister erbringt Montageleistungen im Rahmen der vereinbarten Photovoltaikanlagen, insbesondere:
- Die Installation der Unterkonstruktion und Befestigung der PV-Module,
- Die fachgerechte Verkabelung bis zur Übergabe an den zuständigen Elektriker,
- Eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wie Gerüstbau und Sicherheitsmaßnahmen.
3.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung.
3.3 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Etwaige Mehrleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Für Montageleistungen wird in der Regel ein Preis pro installierter kWp bzw. pro Modul vereinbart.
4.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und weitere Leistungen zurückzuhalten, bis der Zahlungsverzug behoben ist.
4.5 Sofern nicht anders vereinbart, sind alle in den Angeboten enthaltenen Leistungen verbindlich und gelten als Festpreise.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister alle zur Durchführung der Montage erforderlichen Informationen, Zugänge und technischen Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters.
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen vorliegen, damit der Dienstleister seine Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Der Dienstleister haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
6.3 Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6.4 Der Dienstleister gewährleistet, dass seine Montageleistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
6.5 Mängelansprüche verjähren in der Regel in einem Jahr ab Abnahme der Montageleistung.
7. Rücktritt, Stornierung und Terminverschiebungen
7.1 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Dienstleister seine Leistungen nicht innerhalb der vereinbarten Fristen erbringt.
7.2 Eine Stornierung durch den Kunden vor Beginn der Montageleistungen ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall anteilig in Rechnung gestellt.